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title: "Maschinenverordnung 2027: Cybersicherheit und CE-Zeichen | Edge SDN"
description: "Was die Maschinenverordnung ab dem 20. Januar 2027 zur Cybersicherheit verlangt: Schutz gegen Korrumpierung, sichere Steuerungen, Nachweise über Eingriffe."
url: https://www.edge-sdn.com/de/regulierung/maschinenverordnung/
last_updated: 2026-11-01
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Verordnung (EU) 2023/1230

# Cybersicherheit wird Teil der CE-Kennzeichnung

Aktualisiert am 1. November 2026. Eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie für Ihren Fall immer den amtlichen Text.

[Read in English](https://www.edge-sdn.com/regulations/machinery-regulation/) · [Leggi in italiano](https://www.edge-sdn.com/it/regolamenti/regolamento-macchine/)

Was verlangt die Maschinenverordnung zur Cybersicherheit?

Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die Maschinenverordnung die Maschinenrichtlinie. Zum ersten Mal gehört der Schutz vor Cyberbedrohungen zu den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für die CE-Kennzeichnung. Ein Anschluss darf keine gefährliche Situation auslösen, die Sicherheitssoftware muss geschützt sein und die Maschine muss Nachweise über Eingriffe sammeln.

Die Verordnung gilt, die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist aufgehoben[Artikel 51 und 54 in der berichtigten Fassung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1230R%2801%29)

Rückverfolgungsprotokoll für Eingriffe und für Sicherheitssoftware, die nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme hochgeladen wird[Anhang III Abschnitt 1.2.1 Buchstabe f](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1230#anx%5F%C2%A0III)

Frist für die Mitteilung der nationalen Sanktionsvorschriften an die Kommission[Artikel 50 Absatz 2 in der berichtigten Fassung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1230R%2801%29)

Wer betroffen ist

## Hersteller, Importeure, Händler und wer die Maschine wesentlich verändert

Wer eine Maschine wesentlich verändert, gilt als ihr Hersteller und übernimmt dessen Pflichten.

[Artikel 18](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1230#art%5F18)

Anhang III

## Zwei grundlegende Anforderungen betreffen die Cybersicherheit

[Anhang III Abschnitt 1.1.9, Schutz gegen Korrumpierung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1230#anx%5F%C2%A0III)

- Software und Daten, die für die Sicherheit entscheidend sind, werden benannt und gegen unbeabsichtigte oder vorsätzliche Korrumpierung geschützt
- Die Maschine macht jederzeit kenntlich, welche Software sie für den sicheren Betrieb braucht
- Sie sammelt Nachweise über rechtmäßige oder unrechtmäßige Eingriffe in diese Software oder ihre Konfiguration

[Anhang III Abschnitt 1.2.1 Buchstabe a, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1230#anx%5F%C2%A0III)

**Was die Verordnung nicht verlangt**

Sie nennt keine Norm, kein Produkt und keine Technologie. Sie verlangt Ergebnisse: keine gefährliche Situation durch einen Anschluss, geschützte Sicherheitssoftware und Nachweise über Eingriffe. Die Sanktionen legt jeder Mitgliedstaat fest ([Artikel 50](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1230#art%5F50)). Wer in Deutschland prüft und Geldbußen verhängt: Fragen [DE.2](https://www.edge-sdn.com/de/regulierung/cyber-resilience-act/faq/#q-de-2) und [DE.3](https://www.edge-sdn.com/de/regulierung/cyber-resilience-act/faq/#q-de-3) unserer CRA-FAQ.

Wie Sie sich Punkt für Punkt vorbereiten: [unser Anwendungsfall zu den Abschnitten 1.1.9 und 1.2.1 EN](https://www.edge-sdn.com/use-cases/machinery-regulation-point-1-1-9/).

### Erste Schritte

- Anhang III Abschnitte 1.1.9 und 1.2.1 mit den eigenen Maschinen abgleichen
- Angriffe als Ursache von Gefährdungen in die Risikobeurteilung aufnehmen und die Bewertung der Cybersicherheitsrisiken getrennt pflegen: Letztere ändert sich mehrmals im Jahr
- Festlegen und protokollieren, wer sich mit der Maschine verbinden darf

Unsere Produkte

## Welche Produkte dabei helfen

Dafür entwickelt

### Edge Shield

Eine Verbindung läuft nur über die freigegebenen Datenflüsse. Verkehrsanalyse und IDS erkennen böswillige Versuche und protokollieren sie.

Anhang III Abschnitte 1.1.9 und 1.2.1

[Mehr zu Edge Shield EN](https://www.edge-sdn.com/products/edge-shield/)

Hilft bei einem Teil

### Shield Lifecycle

Führt die Liste der Software jeder ausgelieferten Maschine.

Anhang III Abschnitt 1.1.9

[Mehr zu Shield Lifecycle](https://www.edge-sdn.com/de/produkte/shield-lifecycle/)

FAQ

## Fragen zur Maschinenverordnung

### Warum nennen manche Quellen den 14. Januar 2027?

Das ist das Datum im Text, der am 29. Juni 2023 veröffentlicht wurde. Eine Berichtigung vom 4. Juli 2023 hat alle Termine um sechs Tage verschoben: Die Verordnung gilt ab dem 20. Januar 2027 ([Berichtigung, ABl. L 169](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1230R%2801%29)).

### Gilt für meine Maschine auch der CRA?

Enthält die Maschine Software und wird sie mit einem Gerät oder einem Netz verbunden, ist sie auch ein Produkt mit digitalen Elementen im Sinne des [Cyber Resilience Act](https://www.edge-sdn.com/de/regulierung/cyber-resilience-act/). Die Maschinenverordnung zielt auf die Sicherheit der Maschine (Safety), der CRA auf die Cybersicherheit (Security) über den gesamten Unterstützungszeitraum. Beide gelten nebeneinander: siehe Frage [3.1 unserer CRA-FAQ](https://www.edge-sdn.com/de/regulierung/cyber-resilience-act/faq/#q-3-1) und den Anwendungsfall [CRA oder Maschinenverordnung EN](https://www.edge-sdn.com/use-cases/cra-or-machinery-regulation/).

### Ist ein Software-Update eine wesentliche Veränderung?

Es kann eine sein. Eine physische oder digitale Veränderung ist wesentlich, wenn der Hersteller sie nicht vorgesehen oder geplant hat, sie eine neue Gefährdung schafft oder ein bestehendes Risiko erhöht und dadurch zusätzliche Schutzeinrichtungen, die eine Anpassung der Sicherheitssteuerung erfordern, oder Maßnahmen für Stabilität oder Festigkeit nötig werden ([Artikel 3 Nummer 16](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1230#art%5F3)). Wer sie vornimmt, gilt als Hersteller und übernimmt dessen Pflichten ([Artikel 18](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R1230#art%5F18)). Der CRA spricht von „wesentlicher Änderung“ und meint etwas anderes: siehe Frage [3.2](https://www.edge-sdn.com/de/regulierung/cyber-resilience-act/faq/#q-3-2).

### Welche Norm begründet die Konformitätsvermutung für die Cybersicherheit?

Stand September 2026 sind für diese Punkte noch keine Fundstellen harmonisierter Normen im Amtsblatt veröffentlicht. Die Funktionen und Nachweise, die der Text klar verlangt, können Sie trotzdem schon vorbereiten.

[Alle Fragen zum CRA für Maschinenbauer ](https://www.edge-sdn.com/de/regulierung/cyber-resilience-act/faq/)

## Wie gut sind Sie auf den 20. Januar 2027 vorbereitet?

Sieben Fragen dazu, wie Sie heute arbeiten. Drei Minuten. Sie erhalten eine Bewertung von 0 bis 10 und sehen, was Ihnen noch fehlt.
