Ist Ihre Maschine für den 20. Januar 2027 bereit?
Sieben Fragen dazu, wie Sie heute arbeiten. Drei Minuten. Sie erhalten eine Bewertung von 0 bis 10 und sehen, was Ihnen noch fehlt.
Ihre fünf Bereiche
- Software-Stückliste (SBOM)
- Softwarestände im Feld
- Umgang mit Schwachstellen
- Zuständigkeit und Budget
- Anforderungen Ihrer Kunden
Unabhängig von der Bewertung gilt für jede Maschine, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wird: Sie muss die für ihren sicheren Betrieb erforderliche Software selbst kenntlich machen und Eingriffe in ihre Sicherheitssoftware protokollieren, abrufbar bis zu fünf Jahre nach dem Hochladen einer neuen Version. Das lösen Sie in der Maschine, nicht mit einem Dokument. [Maschinenverordnung, Anhang III Abschnitte 1.1.9 und 1.2.1 Buchstabe f]
Das Gespräch führen wir auf Englisch.
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Dies ist eine Selbsteinschätzung, keine Konformitätsbewertung.